Kultur Regional, Denkmalpflege, Materielles Kulturerbe, von Nadine Hoffmann, 03.11.11

Schönheit darf keine Rolle spielen

Wann ist ein Denkmal ein Denkmal?

Oft nur durch sie zu erkennen: Die Denkmal-Plakette des Landes NRW kennzeichnet die amtlich eingetragenen Denkmäler. (Foto: Moritz Schäfer)

„Das ist ein Denkmal? Schön sieht das aber nicht aus. Der Dom, das Rathaus oder das Theodorianum ja, aber das?“

So oder so ähnlich könnten die Resonanzen ausfallen, wenn Besucher und auch Einwohner darauf hingewiesen werden, was in Paderborn alles ein Denkmal ist. Eine verständliche Reaktion in Anbetracht der unterschiedlichsten Gebäude und Fassaden. Oder hätten sie gewusst, dass das Paderborner Gerichtszentrum aus der Denkmalgattung „Bauten der öffentlichen Verwaltung und Justiz“ als Denkmal „bemerkenswert“ ist? Wenn man das hört, stellt sich doch die Frage, was genau man eigentlich  unter einem Denkmal versteht und warum ist es so wichtig ist, Denkmäler zu schützen.

Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.“ So §2 (1) des Gesetzes zum Schutz zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen. Unter Denkmalschutz stehen also nicht nur Gegenstände von ansehnlichem Alter, von überregionalem Belag oder große Kunstwerke, sondern auch Objekte, die für die örtliche Geschichte von wissenschaftlicher, städtebaulicher oder volkskundlicher Bedeutung sind. Dass Schönheit dabei nicht immer eine Rolle spielt, zeigt das Beispiel des Gerichtszentrums. Es geht aber auch gar nicht so sehr um die Ästhetik, denn einem Denkmal kommt eine viel wesentlichere Bedeutung zu als nur pittoresk in der Landschaft zu stehen. Denkmäler stellen ein historisches und künstlerisches kulturelles Erbe dar, sie sind Teil unserer Identität. Denkmäler – seien es Häuser, historische Ausstattungsstücke, Hinterlassenschaften des alltäglichen Lebens oder Zeugnisse der bauerlichen und technischen Kultur – zeigen uns die Vorläufer unserer heutigen Lebensgrundlage. Sie sind die Basis unseres Kulturbewusstseins. Aus diesem Grund stehen auch Gebäude unter Schutz, die wir heute nicht als schön empfinden, die aber repräsentativ für eine bestimmte Epoche sind. Diese gilt es durch die Denkmalpflege zu schützen. Was aber fällt alles in den Aufgabenbereich der Denkmalpflege?

Zentrale Aufgaben der Denkmalpflege ist die Bestandsaufnahme, Sichtung und Katalogisierung der Denkmäler, die in Denkmallisten verzeichnet werden. Ebenso soll der Erhalt der Denkmäler gesichert werden. Die Verantwortung dafür tragen in NRW die Städte und Gemeinden als Untere Denkmalbehörde. Bei Fragen zum Denkmalschutz, Denkmalpflege und Denkmalrecht können sich interessierte Bürger in Paderborn an die, dem Stadtplanungsamt zugeordnete Denkmalbehörde im technischen Rathaus wenden. Als Fachamt der Denkmalpflege in Paderborn dient der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der der Unteren Denkmalbehörde mit Fachwissen zu Seite steht. Zuständig für die praktische Denkmalpflege in Paderborn ist Fr. Dr. Heine-Hippler. Ihr Aufgabenbereich ist die fachliche Beratung und Erstellung von Gutachten, wissenschaftliche Untersuchungen, Wahrnehmung der Interessen der Denkmalpflege, Stellungnahme bei Förderungen und Förderungen kleiner Maßnahmen. 

Und es gibt viel zu tun. In Westfalen-Lippen sind derzeit rund 27.000 Denkmäler eingetragen, über 300 alleine in Paderborn. Viele von ihnen sind alte Bürgerhäuser, die heute noch bewohnt werden. In der Straße „Auf den Diehlen“ entlang der Diehlenpader, hat sich beispielsweise eine letzte geschlossene Gruppe von einfachen Fachwerkhäusern erhalten, die unter Denkmalschutz stehen. Für die Eigentümer ist dies mit Auflagen verbunden, die sie zu erfüllen haben. Oft stehen dabei die Interessen der Eigentümer im Gegensatz zu den Interessen der Denkmalpflege.

Leser-Kommentare

An dieser Stelle können Sie gern einen Kommentar hinterlassen. Bitte loggen Sie sich hierfür zunächst ein bzw. erstellen ein Benutzerkonto.

Keine Kommentare